Möchten Sie bei TAGG e. V. Mitglied werden oder unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen?
    Eine Jahresmitgliedschaft im Verein kostet 20 Euro, ermäßigt 10 Euro (Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende,
    Arbeitssuchende mit Leistungen nach ALG I sowie schwerbehinderte Menschen, bei Bedarf auch nach Absprache.
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@tagg-trier.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
    Wer es lieber analog mag, kann den untenstehenden Flyer ausdrucken und ausgefüllt an TAGG zusenden.
Wir freuen uns auf Sie!
    Unsere Vereinsarbeit ist ehrenamtlich. Kosten, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen, decken wir durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Wenn Sie unsere Arbeit
    finanziell unterstützen möchten, nehmen Sie per E-Mail: info@tagg-trier.de Kontakt mit uns auf oder
    nutzen Sie unser Kontaktformular.  
    Trierer Archiv für Geschlechterforschung und Digitale Geschichte (TAGG) e. V. 
    
    § 1 Name und Sitz
    Das Trierer Archiv für Geschlechterforschung und Digitale Geschichte (TAGG) e.V. mit Sitz in
    Trier verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
    
    § 2 Zweck
    Zweck des Vereins ist die Dokumentation der Neuen Frauen- und Lesbenbewegung in der
    Region Trier. Außerdem fördert der Verein die Erwachsenenbildung durch Vermittlung von
    Kenntnissen auf allen Wissensebenen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
    durch die Archivierung von Dokumenten, Kurs- und Seminarangebote, öffentliche Vorträge,
    Ausstellungen, Theater und Lichtbildveranstaltungen sowie durch Veröffentlichung und
    Verbreitung geeigneter Literatur und den freien und öffentlichen Zugang zu dem zu
    errichtenden Archiv. Der Verein fördert damit auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit
    Geschlechterforschung und Frauen-, Lesben- und Schwulengeschichte in der Region Trier.
    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des
    Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person
    durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
    Vergütungen, begünstigt werden.
    
    § 3 Mitgliedschaft
    Mitglied des Vereins kann werden, wer den Zweck und die Satzung anerkennt und das 16.
    Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme bedarf der Unterstützung durch zwei
    Vereinsmitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    
    § 4 Beendigung der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.
    a) Der Austritt ist nur drei Monate vor Ende eines Kalenderjahres möglich. Er ist schriftlich dem Vorstand anzuzeigen.
    b) Der Ausschluss kann in folgenden Fällen erfolgen:
        1. bei vereinsschädigendem Verhalten
        2. bei Rückstand der Beiträge für mehr als ein Jahr.
    
    Den Ausschluss vollzieht der Vorstand. Berufung an die Mitgliederversammlung ist möglich.
    Sie muss innerhalb eines Monats nach dem Ausschluss erfolgen.
    
    § 5 Mitgliedsbeiträge
    Die Höhe des Beitrags bestimmt die Mitgliederversammlung.
    
    § 6 Organe
    Satzung des Trierer Archiv für Geschlechterforschung und Digitale Geschichte e. V.
    
    Die Organe des Vereins sind
    - die Mitgliederversammlung
    - der Vorstand
    
    § 7 Mitgliederversammlung
    Die Beratung und Beschlussfassung aller Vereinsangelegenheiten geschieht durch die
    Mitgliederversammlung. Sie wird nach Bedarf einberufen, jedoch mindestens einmal jährlich.
    Die Einladung zu Versammlungen erfolgt auf dem elektronischen Postweg unter Angabe der
    Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor Termin durch den Vorstand.
    Alle zwei Jahre findet eine Mitgliederversammlung mit mindestens folgender Tagesordnung statt:
    - Bericht des Vorstandes und Rechnungslegung einschließlich des Entlastungsantrages
    - Wahl des Vorstandes und der Revisoren
    Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von dem/der Schriftführer*in protokolliert und unterzeichnet sowie den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen nach der
    Mitgliederversammlung auf elektronischem Postweg zur Kenntnis gegeben.
    
    § 8 Vorstand
    Der Vorstand besteht aus
    -  dem/der 1. Vorsitzenden
    -  dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
    -  dem/der Kassenführer*in
    -  dem/der Schriftführer*in
    -  und mindestens einem/einer Beisitzer*in
    
    Vertretungsberechtigt im Sinne des $ 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die
    Stellvertreter*in. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für einen
    Zeitraum von zwei Jahren, und zwar mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
    
    § 9 Revisor*innen
    Zur Kontrolle aller Geschäftsvorgänge wählt die Mitgliederversammlung zwei Revisor*innen.
    Denselben steht das Recht zu, jederzeit Einsichtnahme in die Geschäftsvorgänge des Vereins
    zu nehmen. Zur Revision sind Geschäftsbücher und Belege über Geschäftsvorgänge
    vorzulegen. Die Revisor*innen haben im Vorstand beratende Stimme.
    
    § 10 Satzungsänderung
    Anträge auf Satzungsänderung müssen dem Vorstand schriftlich mindestens drei Wochen vor
    einer Mitgliederversammlung eingereicht werden. Die Tagesordnung muss auf den
    Satzungsänderungsgrund hinweisen. Zur Änderung bedarf es der Zustimmung von mehr als
    zwei Drittel der erschienenen Mitglieder der Mitgliederversammlung.
    
    § 11 Auflösung
    Der Verein kann aufgelöst werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt
    und drei Viertel der erschienenen Mitglieder der Mitgliederversammlung dies beschließen. Bei
    Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
    Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an Frauenhaus Trier e. V., S.LE. e. V. und Pro
    Familia Trier e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
    verwenden haben.
    
    
    Trier, 25. August 2016
